Die Augen Ihres Kindes sind wichtig!
Für eine erfolgreiche Behandlung von kindlichen Sehstörungen ist eine Früherkennung entscheidend. Je früher die Sehschwäche entdeckt und therapiert wird, desto besser stehen die Chancen, eine volle Sehschärfe zu erreichen und Dauerschäden zu vermeiden. Am idealsten planen Sie für Ihr Kind auch ohne Auffälligkeiten im Alltag einen Augenuntersuch zwischen dem 2. und 3. Lebensjahr um angeborene Sehstörungen frühzeitig zu entdecken.
Behandlung so früh als möglich
- Greift Ihr Kind oft daneben?
- Verhält es sich zeitweise sehr ungeschickt?
- Hat es Mühe beim Lesen und/oder Schreiben?
Diese Auffälligkeiten können durch eine Sehstörung bedingt sein, welche von blossem Auge nicht erkennbar, aber in den meisten Fällen therapierbar ist.
Indikatoren für eine orthoptische Abklärung im Vorschulalter
Folgende Beobachtungen lassen auf ein Abweichen der normalen Entwicklung des Auges schliessen und sollten unbedingt abgeklärt werden:
- Schielen ab dem 6. Lebensmonat (ein Schielen wächst sich nie aus!)
- Augenzittern
- Oft gerötete Augen
- Pupille erscheint grau statt schwarz
- Aussergewöhnliche Grösse eines Auges oder beider Augen
- Herunterhängen eines Lides
- Eingeschränkte Augenbeweglichkeit
- Ausgeprägte Lichtempfindlichkeit
- Häufiges Reiben in den Augen
- Häufiges Blinzeln
- Zeitweiliges Zukneifen eines Auges
- Schiefhalten des Kopfes
Indikatoren für eine orthoptische Abklärung im Schulalter
Ist Ihr Kind bereits im Kindergarten- oder Schulalter, so empfiehlt sich eine Vorsorgeuntersuchung bei folgenden Auffälligkeiten:
- Stolpern, ungeschicktes Verhalten, Danebengreifen
- Bilderbuch oder Gegenstände sehr nahe vor die Augen nehmen
- Nahe an den Fernseher heranrücken
- Beide Augen zusammenkneifen, um an den Fernsehbildschirm oder an die Wandtafel sehen zu können
- Verschwommen sehen beim Lesen und/oder Schreiben
- Über oder unter den Linien schreiben
- Beim Lesen, Schreiben oder Fernsehschauen öfters die Augen schliessen
- Rasches Ermüden beim Lesen und/oder Schreiben, Auftreten von Augenbrennen oder tränenden Augen
- Häufige Kopfschmerzen
- Zeitweiliges Doppeltsehen
- Konzentrationsprobleme
Positive Familienanamnese
Falls in Ihrer Familie Sehfehler (Schieler, Brillenträger) bekannt sind, so empfiehlt sich bei Ihrem Kind präventiv eine Augenuntersuchung vorzunehmen, auch wenn Sie keine Auffälligkeiten bemerken. Diese Untersuchung wird von der Krankenkasse übernommen.
Planen Sie mit Ihrem Kind eine Kontrolle bei einer Augenärztin/bei einem Augenarzt, welche/r eine Orthoptistin/einen Orthoptisten hat. Sie sind auf Kinder spezialisiert und untersuchen Personen aller Altersgruppen.
Hier finden Sie Augenpraxen und Augenklinken, bei welchen Orthoptistinnen und Orthoptisten tätig sind: