Stillen

Stillen und Berufstätigkeit

In der Schweiz hat jede stillende Frau im ersten Lebensjahr ihres Kindes ein Recht, während der Arbeitszeit zu stillen oder ihre Muttermilch abzupumpen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen einen geeigneten Raum zur Verfügung zu stellen.

Bei gewissen Berufsgruppen gibt es allerdings Ausnahmen. Hier finden Sie Ihre Rechte als stillende Mutter im ersten Lebensjahr des Babys: Rechte

Die Informationen finden Sie in weiteren Sprachen auf der Webseite Stillförderung.ch.

Wenn Sie nach dem Mutterschutz direkt wieder zu arbeiten beginnen, ist eine gute Vorbereitung hilfreich.

  • Akzeptiert Ihr Kind den Schoppen?
  • Möchten Sie abpumpen am Arbeitsplatz?

Die häufigsten Fragen zum Stillen

Besuchen Sie auch die Seite Stillförderung Schweiz.

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Haben Sie Fragen zum Stillen? Gerne beraten wir Sie in der Mütter- und Väterberatung zu diesem Thema.
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